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Schadensdiagnose Beispiel
Sie
haben ein mehrgeschossiges Haus erworben. Sie selbst wohnen im Dachgeschoss und
meinen, bei windigem Wetter sei die Verkleidung der Dachschräge doch sehr kalt.
Der Bauunternehmer wiegelt ab: alles sei nach der Energiesparverordnung ausgeführt
worden. Die untere Wohnung haben Sie vermietet. Dort findet sich Schimmel. Es
ist unklar, ob Bau-Restfeuchte, Lüftungsverhalten, Kältebrücken oder
eindringende Feuchtigkeit den Schimmelbefall entlang der Fußbodenleiste
verursacht. Der Mieter behauptet, jeden Tag zu lüften.
Ich messe die Temperatur Ihrer Dachschräge und mache sie sichtbar. Ich weise
Zugluft nach und überprüfe die Dichtheit Ihres gesamten Dachaufbaus. Das
Raumklima in Ihrer Erdgeschosswohnung wird exakt erfasst, auch über einen
Zeitraum von mehreren Wochen. Sie bekommen die Information, ob technisch und
rechtlich gesehen Mängel vorliegen (und natürlich, wie sie abgestellt werden können).
Ab diesem Zeitpunkt ist die enge Zusammenarbeit mit einem erfahrenen
Baurechtsanwalt wichtig. Hoffentlich ist die Gewährleistungszeit noch nicht
abgelaufen...
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